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Ergonomisches Arbeiten - Eine Pflicht des Arbeitgebers?

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In Niedersachsen gelten gesetzliche Vorschriften und Regelungen in Bezug auf ergonomische Arbeitsplätze in Büros. Diese Vorschriften basieren auf nationalen Gesetzen und Verordnungen sowie auf EU-Richtlinien. Im nachstehend findest du einige relevante Regelungen. Als Arbeitgeber musst du dich mit diesen gesetzlichen Vorschriften vertraut machen und sicherstellen, dass du die entsprechenden Anforderungen erfüllst, um ergonomische Arbeitsplätze in Büros bereitzustellen und die Gesundheit und Sicherheit deiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Hierzu wollen wir ein paar der relevantesten Gesetze zeigen:

Gesetzliche Vorschriften

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 3 Abs. 1: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“
§ 5: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
§ 4 Abs. 1: „Arbeitsräume sind so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.“
§ 6 Abs. 1: „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Beleuchtung den Anforderungen der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten entspricht.“
§ 7 Abs. 1: „Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit sich die Beschäftigten bei der Arbeit weder verletzen noch ihre Gesundheit schädigen.“

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV):
§ 4: „Die Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze muss ergonomischen Grundsätzen entsprechen.“
§ 5 Abs. 1: „Der Arbeitgeber hat bei der Einrichtung und dem Betrieb von Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.“
§ 6 Abs. 1: „Die Tastatur ist so anzuordnen, dass die Handhabung für die Benutzerinnen und Benutzer physiologisch günstig ist.“

Bei Malyga Office kümmern wir uns um all diese Aspekte, sodass Sie sich sorgenfrei auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Unternehmen haben die Möglichkeit, feste Coworking-Arbeitsplätze oder auch in private Räume zu mieten, bei denen alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Mit unserem innovativen Konzept „New Work to go!“ bieten wir Ihnen sogar die Möglichkeit, entsprechende Arbeitsplätze direkt beim Kunden einzurichten. Dabei entfallen die Anschaffungskosten für Möbel und die Planung, da ein monatlicher Mietpreis berechnet wird.

Darüber hinaus legen wir großen Wert auf das Wohlbefinden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Daher führen wir regelmäßige Schulungen und bieten kostenlose psychologische Beratung an, um sicherzustellen, dass auch die psychische Arbeitsgesundheit gewährleistet ist. Unsere geschulten Experten stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern zur Seite und helfen dabei, Belastungen zu erkennen, präventive Maßnahmen umzusetzen und ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Bei Malyga Office in Braunschweig gehen wir über die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften hinaus. Wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum wohlfühlen und Ihre Arbeitszeit produktiv und effizient nutzen können. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, unser Engagement und unsere erstklassigen Services, um Ihnen die bestmögliche Arbeitsumgebung zu bieten.

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